SGS
www.sgs.co.at SGS

Datenschutzgrundverordnung

Übersicht:
o Doppelte Buchhaltung
o Einnahmen – Ausgaben – Rechnung
o Bilanz und Jahresabschluss
o Personalverrechnung
o Büroorganisation
o Bewerbungsservice
o Gründerservice

Doppelte Buchhaltung

Firmen mit über € 700.000,-- Umsatz oder auf Grund der Rechtsform auch mit weniger Umsatz (GmbH, GmbH & Co KG, AG) sind zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.

Natürlich können Sie sich auch freiwillig zur doppelten Buchhaltung (Basis der Bilanzierung) verpflichten.

Was ist die "doppelte Buchhaltung"?
Bei der doppelten Buchhaltung wird eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) erstellt. Ihr jährlicher Gewinn wird somit durch die Veränderung des Vermögens (Bilanz) als auch durch die Differenz von Umsatz zu Aufwand (G&V) ermittelt.

Es wird daher sowohl Ihre Rechnung, als auch die dazu gehörige Zahlung als eigener Beleg verbucht. Es finden Abgrenzungen zum Jahresende statt. Ergebnis-relevant ist was wirtschaftlich in das Jahr gehört - unabhängig vom Datum der Zahlung.

Einnahmen - Ausgaben – Rechnung

Die Einnahmen Ausgaben Rechung (E/A-Rechnung) ist die Buchhaltungsform für Kleinunternehmer. Nur wenige Unternehmensformen in kleinem Umfang brauchen auch eine Bilanz. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung läuft nach etwas anderen Regeln als die klassische Buchführung.

Was ist die Einnahmen-Ausgabenrechnung?
Es werden die bezahlten Rechnungen elektronisch erfasst und ausgewertet. Je nach Unternehmen kann eine Umsatzsteuerpflicht gegeben sein oder Sie optieren freiwillig zur Umsatzsteuer. Wie und was Sie machen müssen, erarbeiten wir im Erstgespräch.

Was machen wir für Sie?
Wir sortieren, kontieren die Belege, erfassen diese elektronisch und geben Ihnen Monat für Monat die Auswertungen in Form von Saldenlisten. Die Umsatzsteuervoranmeldung wird über Finanz-Online direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Wann geben Sie uns am Besten Ihre Belege?
Um so rasch wie möglich einen guten Überblick über die Situation Ihres Unternehmens zu haben, ist eine rasche Übermittlung nach Monats- bzw. Quartalsende wichtig. Die Daten werden in wenigen Tagen von uns ausgewertet und Ihnen übermittelt.

Welche Zusatzleistungen können Sie in Anspruch nehmen?
Ihre Kunden zahlen nicht rechtzeitig? Hier bieten wir Ihnen ein umfangreiches Mahnservice inklusive Übergabe an ein professionelles Inkassoinstitut.
Sie haben keine Zeit Rechnungen zu schreiben, verschiedene Angelegenheiten zu erledigen, Bestellungen aufzugeben …. Dazu bieten wir Ihnen ein umfangreiches Verwaltungsservice in Form von Botengängen, Ablage, Fakturierung, Führung von Kassabüchern, etc. abgestimmt auf Ihre persönlichen Wünsche an.

Bilanz / Jahresabschluss

Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet am Ende seines Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss zu ermitteln. Am Ende zählt nämlich das, was unterm Strich übrig bleibt - egal ob 1-Mann-Betrieb oder Kapitalgesellschaft mit vielen Mitarbeitern. Gerade der Jahresabschluss enthält eine Vielzahl von Informationen nicht nur für den einzelnen Unternehmer sondern auch für Banken, Finanzamt und andere.

Diejenigen, die ihren Jahresabschluss mittels Einnahmen/Ausgabenrechnung ermitteln reicht eine einfache Form. Beim Jahresabschluss werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, das Anlagenverzeichnis erstellt und die Abschreibungen ermittelt, das steuerliche bzw. betriebswirtschaftliche Ergebnis wird ermittelt.

Die Bilanz erfordert einen größeren Arbeitsaufwand. Alle Konten werden gesetzeskonform abgestimmt, Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen, Inventuren erfasst und eingebucht. Die Bilanz wird in einem Bilanzgespräch in leicht verständlicher Form präsentiert.

Personalverrechnung

Die Personalverrechnung Ihres Unternehmens ist stark von raschen Änderungen betroffen. Ständig ändern sich gesetzliche Vorschriften, werden durch Richtlinien ergänzt und viele Behörden stehen Ihnen gegenüber.

Sicherheit durch Erfahrung und laufende Ausbildung
Qualität steht in der Personalverrechnung ganz oben. Ihre Mitarbeiter und die Behörden erwarten aktuelles Know-how. Sichern Sie Ihren Erfolg durch unsere Erfahrung und unsere laufende Weiterbildung.

Wie findet die Lohn- und Gehaltsverrechung für Ihr Personal statt?
Sie melden uns den Eintritt Ihrer Mitarbeiter unbedingt VOR Dienstantritt! (dies ist gesetzlich seit 1.1.2008) vorgeschrieben.

Monatlich melden Sie uns die aktuellen Bezüge (Überstunden, Diäten, Provisionen ...) per Fax, Mail oder Post. Dafür notwendige Formulare erhalten Sie auf Wunsche gerne von uns.
Wir erstellen die Lohnabrechnung, Überweisungsbelege sowie Behördenunterlagen. Die Meldung an die Behörden übernehmen wir.

Die Berechnung erfolgt nach Anzahl der abgerechneten Mitarbeiter. Je nach Komplexitätsgrad der Buchung (Kostenstellen, Kostenträger, Projekte, Aufgliederungen, Anzahl variabler Bezüge ...) wird ein Betrag je Mitarbeiter vereinbart. (Dieser liegt im Durchschnitt bei EUR 12,00)

Wir berechnen Betriebe von 1 bis 200 Mitarbeitern!

Warum einen selbständiger Bilanzbuchhalter wählen?

Für viele Unternehmer ist die laufende Buchhaltung oft lästige Pflicht. Dabei bringt eine ordentliche Buchhaltung viele Vorteile. Führt ein Unternehmer keine Bücher oder falsch, kann das schnell zu großen finanziellen Schäden führen und oftmals sogar zum Ruin. Um dies zu verhindern und um eine Grundlage für mehr Erfolg zu bilden, bedarf es einer profesionell geführten Buchhaltung.

Der selbständige Buchhalter unterstützt speziell Klein- und Mittelbetriebe durch Fachkenntnisse, eigene Infrasturktur und Unabhängigkeit.

Verschwiegenheit ist oberstes Gebot und es versteht sich von selbst, dass alle Unterlagen streng vertraulich behandelt werden - auch gegenüber Behörden.

Vertretung in folgenden Fällen

... in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, in Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften

... beim Arbeitsmarktservice, Berufsorganisationen, Landesfremdenverkehrsverbände, und vor in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten des Selbständigen Bilanzbuchhalters unmittelbar zusammenhängen

SGS